Überblick
Ich biete valide unabhängige Begutachtungen und Beratung auf dem Gebiet Orthopädie und Unfallchirurgie an.
Gutachten für Unfallversicherungen, Gerichte, Privatpersonen.
Ich bin zertifizierter Gutachter /FGIMB und Gutachter cpu.
Als langjähriger Facharzt verfüge ich über reichlich Erfahrung.
Mein Tätigkeitsfeld im Überblick
Ich erstatte als freier und unabhängiger Sachverständiger medizinische Gutachten auf dem Fachgebiet Orthopädie und Unfallchirurgie, Chirurgie.
Beauftragt werden können medizinische Gutachten grundsätzlich auf allen Rechtsgebieten und zu allen Fragestellungen.
Der Tätigkeitsschwerpunkt ist die Begutachtung in Verwaltungsverfahren sowie bei Rechtsstreitigkeiten auf folgenden Rechtsgebieten:
Die Grundlage jeder Begutachtung ist die neutrale, ergebnisoffene und unvoreingenommene Prüfung jedes Einzelfalls. Ein respektvoller Umgang mit dem Probanden ist hierbei genauso selbstverständlich wie die Beurteilung der medizinischen Befundtatsachen auf Basis der aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse und der akzeptierten gutachtlichen Lehrmeinung.
Die besonderen Umstände, die jedem Einzelfall innewohnen, werden in jedem Gutachten nachvollziehbar und verständlich diskutiert. Fallkonstellationen im „Graubereich“ werden von allen Seiten beleuchtet, das ‚Für‘ und ‚Wider‘ sorgfältig abgewogen und die Überlegungen, die zum abschließenden Votum führen, detailliert dargelegt. Im Idealfall resultiert eine Beurteilung, die ungeachtet vom Ergebnis für beide Seiten transparent und nachvollziehbar ist und dem Auftraggeber eine verlässliche Entscheidungsgrundlage bietet.
WARUM MIT MIR ARBEITEN?
Eine Beauftragung als gerichtlicher Sachverständiger ist für alle Teilbereiche des Sozialrechts möglich, bei denen das Gericht für die Entscheidungsfindung ein medizinisches Gutachten benötigt. Sämtliche Fragestellungen aus den Bereichen Gesetzliche Unfallversicherung, Medizinrecht / Prüfung Behandlungsfehler, Rentenversicherung und Schwerbehindertenrecht können beauftragt werden.
Gerichtsgutachten können bei Eignung des konkreten Falls auch nach Aktenlage erstattet werden. Bei sich widersprechenden Vorgutachten sind ebenfalls Obergutachten nach Aktenlage möglich, falls bei strittigen Sachverhalten oder divergenten Beurteilungen eine neue Perspektive oder „Drittmeinung“ für die Entscheidung nötig ist.
Eine Beauftragung als Gutachter nach § 109 ist prinzipiell ebenfalls möglich. Ein Gutachten nach § 109 ist ein neutrales Sachverständigengutachten und wird in gleicher Weise erstattet, wie auch ein Gutachten nach § 106 erstattet werden würde. Eine Benennung ist in Fällen sinnvoll, bei denen im Vorgutachten eine nicht nachvollziehbare Beurteilung oder eine fehlerhafte Anwendung gutachtlicher Grundsätze vermutet wird. Da von Klägerseite regelhaft ein erheblicher Kostenvorschuss geleistet werden muss, empfiehlt es sich, den gutachtlichen Sachverhalt vorher an kompetenter Stelle prüfen zu lassen, um das Kostenrisiko zu minimieren.
Jederzeit können Begutachtungen für die private Unfallversicherung durchgeführt werden. Kausalitätsfragen und Invaliditätsgutachten können gleichermaßen beauftragt werden.
ÜBER MICH
Ich erstelle fachkompetent und unabhängig Gutachten auf der Basis der Evidenz-basierten Medizin und verstehe mich als Berater und Partner für Richter, Rechtsanwälte, Versicherer und Privatpersonen.
Die Ausbildung zum MEDIZINISCHEN SACHVERSTÄNDIGEN CPU ist eine aus 6 Modulen bestehende universitäre Fortbildung. Sie umfasst Zertifikatstests, Self Studies, Self Tests und Disputation mit mehr als 300 Stunden und stellt auf dem medizinischen Gutachtensektor die größte und umfassendste Ausbildung dar.
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